Kirchlicher Datenschutz
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Nebenrecht
Themen

KIRCHLICHER DATENSCHUTZ <https://kirchlicher-datenschutz.org>

Präambel PAO

Die katholischen (Erz-)Bischöfe in Deutschland erlassen, jeweils für ihren Bereich,

  • zur Sicherstellung einer einheitlichen und rechtssicheren Personalaktenführung im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz,
  • unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der Personalaktenführung, namentlich der Transparenz, der Richtigkeit und Vollständigkeit, der Zulässigkeit der Information sowie der Vertraulichkeit,
  • unter Berücksichtigung beamten-, arbeits- und kirchenrechtlicher Standards,
  • in der Absicht, eine Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Raum der katholischen Kirche zu ermöglichen und
  • unter Wahrung der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte der Bediensteten und Dritter folgende Ordnung:
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