Kirchlicher Datenschutz
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KIRCHLICHER DATENSCHUTZ <https://kirchlicher-datenschutz.org>

§ 9 PAO

Inhalt der Personalakten von Kandidaten für den Zeitraum bis zur Diakonenweihe

  1. Für den Zeitraum bis zur Diakonenweihe sind über die in § 7 genannten Unterlagen hinaus insbesondere folgende Dokumente in die Personalakte des Klerikers oder des Kandidaten aufzunehmen:
    1. Bewerbung als Alumnus in das Priesterseminar oder für das Ständige Diakonat mit Lebenslauf, Taufschein, Firmzeugnis, Reifezeugnis und ggf. Bewerbungsfotos
    2. Bestätigung der Aufnahme als Alumnus in das Priesterseminar oder als Bewerber für das Ständige Diakonat durch den Ortsordinarius oder den Regens
    3. Bestätigung der Aufnahme in den Pastoralkurs
    4. Referenzen und Beurteilungen, u. a. von Heimat- und Praktikumspfarrern, Schulmentoren etc.
    5. Urkunde über die Admissio sowie die Beauftragung zum Lektorat und Akolythat
    6. Zulassungsdokumente für die Diakonenweihe einschließlich des Abschlussberichts des Regens mit Empfehlung der Zulassung zur Diakonenweihe
    7. Alle Dokumente, die das gesamtkirchliche (cann. 1050, 1051 CIC) und partikulare Recht für die Spendung der Diakonenweihe verlangt
    8. Urkunde zur Diakonenweihe
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