Synopse
Regelungsgegenstand | Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) | Kirchliches Datenschutzgesetz (KDG) | Evangelisches Datenschutzgesetz (DSG-EKD) |
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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN | |||
KAPITEL I Allgemeine Bestimmungen |
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen |
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen |
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Gesetzeszweck | Artikel 1 Gegenstand und Ziele |
§ 1 Schutzzweck |
§ 1 Schutzzweck |
Sachlicher Anwendungsbereich | Artikel 2 Sachlicher Anwendungsbereich |
§ 2 Sachlicher Anwendungsbereich |
§ 2 Anwendungsbereich |
Organisatorischer Anwendungsbereich | § 3 Organisatorischer Anwendungsbereich |
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Räumlicher Anwendungsbereich | Artikel 3 Räumlicher Anwendungsbereich |
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Definitionen | Artikel 4 Begriffsbestimmungen |
§ 4 Begriffsbestimmungen |
§ 4 Begriffsbestimmungen |
GRUNDSÄTZE | |||
KAPITEL II Grundsätze |
Kapitel 2 Grundsätze |
Kapitel 2 Verarbeitung personenbezogener Daten |
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Datengeheimnis | § 5 Datengeheimnis |
§ 3 Seelsorgegeheimnis und Amtsverschwiegenheit § 26 Datengeheimnis |
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Grundsätze | Artikel 5 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten |
§ 7 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten |
§ 5 Grundsätze |
Rechtmäßigkeit (allgemein) |
Artikel 6 Abs. 1 bis 3 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung |
§ 6 Abs. 1 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten |
§ 6 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung |
Rechtmäßigkeit (Weiterverarbeitung) |
Art. 6 Abs. 4 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung |
§ 6 Abs. 2 bis 6 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten |
§ 7 Rechtmäßigkeit der Zweckänderung |
Rechtmäßigkeit (Offenlegung) |
Art. 6 Abs. 1 bis 3 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung |
§ 9 Offenlegung gegenüber kirchlichen und öffentlichen Stellen |
§ 8 Offenlegung an kirchliche oder öffentliche Stellen |
Rechtmäßigkeit (Offenlegung) |
Art. 6 Abs. 1 bis 3 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung |
§ 10 Offenlegung gegenüber nicht kirchlichen und nicht öffentlichen Stellen |
§ 9 Offenlegung an sonstige Stellen |
Rechtmäßigkeit (Einwilligung) |
Artikel 7 Bedingungen für die Einwilligung |
§ 8 Abs. 1 bis Abs. 7 Einwilligung |
§ 11 Einwilligung |
Rechtmäßigkeit (Einwilligung Minderjähriger) |
Artikel 8 Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft |
§ 8 Abs. 8 Einwilligung |
§ 12 Einwilligung Minderjähriger in Bezug auf elektronische Angebote |
Besondere Kategorien von Daten „sensible Daten“ |
Artikel 9 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
§ 11 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
§ 13 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Daten zu Straftaten | Artikel 10 Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten |
§ 12 Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten |
§ 14 Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten |
Identifizierung nicht erforderlich | Artikel 11 Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist |
§ 13 Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist |
§ 15 Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist |
RECHTE DER BETROFFENEN PERSONEN | |||
KAPITEL III Rechte der betroffenen Person |
Kapitel 3 Informationspflichten des Verantwortlichen und Rechte der betroffenen Person |
Kapitel 3 Rechte der betroffenen Person |
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Abschnitt 1 Transparenz und Modalitäten |
Abschnitt 1 Informationspflichten des Verantwortlichen |
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Transparenz | Artikel 12 Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person |
§ 14 Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person |
§ 16 Transparente Information, Kommunikation |
Abschnitt 2 Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten |
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Informationspflichten (unmittelbare Erhebung) |
Artikel 13 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person |
§ 15 Informationspflicht bei unmittelbarer Datenerhebung |
§ 17 Informationspflicht bei unmittelbarer Datenerhebung |
Informationspflichten (mittelbare Erhebung) |
Artikel 14 Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden |
§ 16 Informationspflicht bei mittelbarer Datenerhebung |
§ 18 Informationspflicht bei mittelbarer Datenerhebung |
Abschnitt 2 Rechte der betroffenen Person |
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Auskunftsrecht | Artikel 15 Auskunftsrecht der betroffenen Person |
§ 17 Auskunftsrecht der betroffenen Person |
§ 19 Auskunftsrecht der betroffenen Person |
Abschnitt 3 Berichtigung und Löschung |
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Recht auf Berichtigung | Artikel 16 Recht auf Berichtigung |
§ 18 Recht auf Berichtigung |
§ 20 Recht auf Berichtigung |
Recht auf Löschung | Artikel 17 Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) |
§ 19 Recht auf Löschung |
§ 21 Recht auf Löschung |
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung | Artikel 18 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung |
§ 20 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung |
§ 22 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung |
Mitteilungspflicht | Artikel 19 Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung |
§ 21 Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung |
§ 23 Informationspflicht bei Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung |
Recht auf Datenübertragbarkeit | Artikel 20 Recht auf Datenübertragbarkeit |
§ 22 Recht auf Datenübertragbarkeit |
§ 24 Recht auf Datenübertragbarkeit |
Abschnitt 4 Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall |
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Widerspruchsrecht | Artikel 21 Widerspruchsrecht |
§ 23 Widerspruchsrecht |
§ 25 Widerspruchsrecht |
Automatisierte Entscheidungen | Artikel 22 Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling |
§ 24 Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling |
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Abschnitt 5 Beschränkungen |
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Unabdingbare Rechte | Artikel 23 Beschränkungen |
§ 25 Unabdingbare Rechte der betroffenen Person |
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VERANTWORTLICHER UND AUFTRAGSVERARBEITER | |||
KAPITEL IV Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter |
Kapitel 4 Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter |
Kapitel 4 Pflichten der verantwortlichen Stellen und Auftragsverarbeiter |
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Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten |
Abschnitt 1 Technik und Organisation; Auftragsverarbeitung |
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Verantwortlichkeit | Artikel 24 Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen |
§ 26 Abs. 4 Technische und organisatorische Maßnahmen |
§ 27 Technische und organisatorische Maßnahmen, IT-Sicherheit |
Technikgestaltung und Voreinstellungen | Artikel 25 Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen |
§ 27 Technikgestaltung und Voreinstellungen |
§ 28 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen |
Verantwortlichkeit | Artikel 26 Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche |
§ 28 Gemeinsam Verantwortliche |
§ 29 Gemeinsam verantwortliche Stellen |
Vertreter von Drittland-Verantwortlichen | Artikel 27 Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern |
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Auftragsverarbeitung | Artikel 28 Auftragsverarbeiter |
§ 29 Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag |
§ 30 Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag |
Verarbeitung unter Aufsicht | Artikel 29 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters |
§ 30 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters |
§ 30 Abs. 4 Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag |
Abschnitt 2 Pflichten des Verantwortlichen |
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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | Artikel 30 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten |
§ 31 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten |
§ 31 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten |
Zusammenarbeit mit der Datenschutzaufsicht |
Artikel 31 Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde |
§ 32 Zusammenarbeit mit der Datenschutzaufsicht |
§ 31 Abs. 4 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten |
Abschnitt 2 Sicherheit personenbezogener Daten |
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Datensicherheit | Artikel 32 Sicherheit der Verarbeitung |
§ 26 Abs. 1 bis 3 und 5 Technische und organisatorische Maßnahmen |
§ 27 Abs. 1 bis 3,5 und 6 Technische und organisatorische Maßnahmen, IT-Sicherheit |
Datenpannen | Artikel 33 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde |
§ 33 Meldung an die Datenschutzaufsicht |
§ 32 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde |
Datenpannen | Artikel 34 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person |
§ 34 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person |
§ 33 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person |
Abschnitt 3 Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation |
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Datenschutz-Folgenabschätzung | Artikel 35 Datenschutz-Folgenabschätzung |
§ 35 Abs. 1 bis 10 Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation |
§ 34 Abs. 1 bis 8 Datenschutz-Folgenabschätzung |
Vorherige Konsultation | Artikel 36 Vorherige Konsultation |
§ 35 Abs. 1 bis 11 Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation |
§ 34 Abs. 9 Datenschutz-Folgenabschätzung |
Kapitel 5 Örtlich Beauftragte für den Datenschutz |
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Abschnitt 4 Datenschutzbeauftragter |
Abschnitt 3 Benennung von betrieblicher Datenschutzbeauftragter |
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Datenschutzbeauftragter (Benennung) |
Artikel 37 Benennung eines Datenschutzbeauftragten |
§ 36 Benennung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten |
§ 36 Bestellung von örtlich Beauftragten für den Datenschutz |
Datenschutzbeauftragter (Rechtsstellung) |
Artikel 38 Stellung des Datenschutzbeauftragten |
§ 37 Rechtsstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten |
§ 37 Stellung |
Datenschutzbeauftragter (Aufgaben) |
Artikel 39 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten |
§ 38 Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten |
§ 38 Aufgaben |
Abschnitt 5 Verhaltensregeln und Zertifizierung |
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Verhaltensregeln | Artikel 40 Verhaltensregeln |
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Verhaltensregeln | Artikel 41 Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln |
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Zertifizierung | Artikel 42 Zertifizierung |
§ 35 Audit und Zertifizierung |
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Zertifizierung | Artikel 43 Zertifizierungsstellen |
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ÜBERMITTLUNG PERSONENBEZOGENER DATEN AN DRITTLÄNDER ODER INTERNATIONALE ORGANISATIONEN | |||
KAPITEL V Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen |
Kapitel 5 Übermittlung personenbezogener Daten an und in Drittländer oder an internationale Organisationen |
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Grundsätze des Drittlandtransfers | Artikel 44 Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung |
§ 39 Allgemeine Grundsätze |
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Angemessenheitsbeschluss | Artikel 45 Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses |
§ 40 Abs. 1 Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses oder bei geeigneten Garantien |
§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Datenübermittlung an und in Drittländer oder an internationale Organisationen |
Geeignete Garantien | Artikel 46 Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien |
§ 40 Abs. 2 Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses oder bei geeigneten Garantien |
§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Datenübermittlung an und in Drittländer oder an internationale Organisationen |
Bindung Corporate Rules | Artikel 47 Verbindliche interne Datenschutzvorschriften |
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Rechtshilfeabkommen | Artikel 48 Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung |
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Ausnahmen | Artikel 49 Ausnahmen für bestimmte Fälle |
§ 41 Ausnahmen |
§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Datenübermittlung an und in Drittländer oder an internationale Organisationen |
Amtshilfe | Artikel 50 Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten |
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UNABHÄNGIGE AUFSICHTSBEHÖRDEN | |||
KAPITEL VI Unabhängige Aufsichtsbehörden |
Kapitel 6 Datenschutzaufsicht |
Kapitel 6 Unabhängige Aufsichtsbehörden |
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Abschnitt 1 Unabhängigkeit |
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Organisation/Errichtung | Artikel 51 Aufsichtsbehörde |
§ 42 Bestellung des Diözesandaten¬schutzbeauftragten als Leiter der Datenschutzaufsicht |
§ 39 Errichtung der Aufsichtsbehörden und Bestellung der Beauftragten für den Datenschutz |
Rechtsstellung | Artikel 52 Abs. 1 Unabhängigkeit |
§ 43 Abs. 1 Rechtsstellung des Diözesandatenschutzbeauftragten |
§ 40 Unabhängigkeit |
Rechtsstellung | Artikel 52 Abs. 2 bis 6 Unabhängigkeit |
§ 43 Abs. 2 bis 11 Rechtsstellung des Diözesandatenschutzbeauftragten |
§ 42 Rechtsstellung |
Organisation | Artikel 53 Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde |
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Organisation | Artikel 54 Errichtung der Aufsichtsbehörde |
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Abschnitt 2 Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse |
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Zuständigkeit | Artikel 55 Zuständigkeit |
§ 45 Zuständigkeit der Datenschutzaufsicht bei über- und mehrdiözesanen Rechtsträgern |
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Zuständigkeit | Artikel 56 Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde |
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Aufgaben | Artikel 57 Aufgaben |
§ 44 Aufgaben der Datenschutzaufsicht |
§ 43 Aufgaben |
Befugnisse | Artikel 58 Befugnisse |
§ 47 Beanstandungen durch die Datenschutzaufsicht |
§ 44 Befugnisse |
Tätigkeitsbericht | Artikel 59 Tätigkeitsbericht |
§ 44 Abs. 6 Aufgaben der Datenschutzaufsicht |
§ 41 Tätigkeitsbericht |
ZUSAMMENARBEIT UND KOHÄRENZ | |||
KAPITEL VII Zusammenarbeit und Kohärenz |
Kapitel 7 Beschwerde, gerichtlicher Rechtsbehelf, Haftung und Sanktionen |
Kapitel 7 Rechtsbehelfe und Schadensersatz |
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Abschnitt 1 Zusammenarbeit |
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Artikel 60-62 Zusammenarbeit und Kohärenz |
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Abschnitt 2 Kohärenz |
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Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden | Artikel 63-67 Zusammenarbeit und Kohärenz |
§ 46 Zusammenarbeit mit anderen Datenschutzaufsichten |
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Abschnitt 3 Europäischer Datenschutzausschuss |
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Artikel 68-76 Zusammenarbeit und Kohärenz |
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BESCHWERDE, GERICHTLICHER RECHTSBEHELF, HAFTUNG UND SANKTIONEN | |||
KAPITEL VIII Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen |
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Beschwerde | Artikel 77 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde |
§ 48 Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht |
§ 46 Recht auf Beschwerde |
Gerichtlicher Rechtsbehelf | Artikel 78 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde |
§ 49 Abs. 1 Gerichtlicher Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung der Datenschutzaufsicht oder gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter |
§ 47 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Rechtsweg |
Gerichtlicher Rechtsbehelf | Artikel 79 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter |
§ 49 Abs. 2 Gerichtlicher Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung der Datenschutzaufsicht oder gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter |
§ 47 Abs. 1 Nr. 3 und 4 Rechtsweg |
Gerichtlicher Rechtsbehelf | Artikel 80 Vertretung von betroffenen Personen |
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Aussetzung des Verfahrens | Artikel 81 Aussetzung des Verfahrens |
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Haftung und Schadensersatz | Artikel 82 Haftung und Recht auf Schadenersatz |
§ 50 Haftung und Schadenersatz |
§ 48 Schadensersatz durch verantwortliche Stellen |
Geldbußen | Artikel 83 Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen |
§ 51 Geldbußen |
§ 45 Geldbußen |
Sanktionen | Artikel 84 Sanktionen |
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VORSCHRIFTEN FÜR BESONDERE VERARBEITUNGSSITUATIONEN | |||
KAPITEL IX Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen |
Kapitel 8 Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen |
Kapital 8 Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen |
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Medien | Artikel 85 Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit |
§ 55 Datenverarbeitung durch die Medien |
§ 51 Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Medien |
Zugang zu amtlichen Dokumenten | Artikel 86 Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten |
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Nationale Kennziffer | Artikel 87 Verarbeitung der nationalen Kennziffer |
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Beschäftigte | Artikel 88 Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext |
§ 53 Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses |
§ 49 Verarbeitung personenbezogener Daten bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen |
Historie – Statistik – Wissenschaft | Artikel 89 Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken |
§ 54 Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken |
§ 50 Verarbeitung personenbezogener Daten für wissenschaftliche und statistische Zwecke |
Videoüberwachung | § 52 Videoüberwachung |
§ 52 Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume |
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Aufzeichnung und Übertragung kirchlicher Veranstaltungen | § 53 Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen |
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KAPITEL IX Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen |
Kapitel 9 Übergangs- und Schlussbestimmungen |
Kapitel 9 Schlussbestimmungen |
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Artikel 90 Geheimhaltungspflichten |
§ 56 Ermächtigungen |
§ 54 Ergänzende Bestimmungen |
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Artikel 91 Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften |
§ 57 Übergangsbestimmungen |
§ 55 Übergangsregelungen |
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KAPITEL X Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte |
§ 58 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Überprüfung |
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Artikel 92 Ausübung der Befugnisübertragung |
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Artikel 93 Ausschussverfahren |
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KAPITEL XI Schlussbestimmungen |
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Artikel 95 Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG |
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Artikel 96 Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften |
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Artikel 97 Berichte der Kommission |
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Artikel 98 Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz |
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Artikel 99 Inkrafttreten und Anwendung |
§ 56 Inkrafttreten, Außerkrafttreten |