- Die Gliederung der Personalakte von Klerikern soll nach zeitlichen und sachlichen Gesichtspunkten erfolgen.
- Die Gliederung nach zeitlichen Gesichtspunkten findet wie folgt statt:
- Zeitraum von der Annahme als Alumnus in das Priesterseminar gem. canon 241 CIC oder ab der Annahme in den Bewerberkreis für das Ständige Diakonat bis hin zur Diakonenweihe
- Zeitraum ab der Diakonenweihe
– bis zum Tod des Klerikers oder
– der Umkardination oder
– der Entlassung aus dem Klerikerstand.
- Die sachliche Gliederung erfolgt innerhalb dieser beiden Abschnitte, wobei die einzelnen Dokumente chronologisch abzulegen sind.