Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz

KDG

Willkommen auf der Internetseite www.kirchlicher-datenschutz.org. Hinter diesem Link finden Sie den Gesetzestext auch als Datei (im Format PDF) zum herunterladen. Die Datei enthält auch die Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO) in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 19. November 2018.

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Inhaltsverzeichnis

Präambel
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Schutzzweck
§ 2 Sachlicher Anwendungsbereich
§ 3 Organisatorischer Anwendungsbereich
§ 4 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Grundsätze
§ 5 Datengeheimnis
§ 6 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 7 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 8 Einwilligung
§ 9 Offenlegung gegenüber kirchlichen und öffentlichen Stellen
§ 10 Offenlegung gegenüber nicht kirchlichen und nicht öffentlichen Stellen
§ 11 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 12 Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
§ 13 Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
Kapitel 3 Informationspflichten des Verantwortlichen und Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 1 Informationspflichten des Verantwortlichen
§ 14 Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung
der Rechte der betroffenen Person
§ 15 Informationspflicht bei unmittelbarer Datenerhebung
§ 16 Informationspflicht bei mittelbarer Datenerhebung
Abschnitt 2 Rechte der betroffenen Person
§ 17 Auskunftsrecht der betroffenen Person
§ 18 Recht auf Berichtigung
§ 19 Recht auf Löschung
§ 20 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
§ 21 Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
§ 22 Recht auf Datenübertragbarkeit
§ 23 Widerspruchsrecht
§ 24 Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
§ 25 Unabdingbare Rechte der betroffenen Person
Kapitel 4 Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Abschnitt 1 Technik und Organisation; Auftragsverarbeitung
§ 26 Technische und organisatorische Maßnahmen
§ 27 Technikgestaltung und Voreinstellungen
§ 28 Gemeinsam Verantwortliche
§ 29 Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag
§ 30 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
Abschnitt 2 Pflichten des Verantwortlichen
§ 31 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 32 Zusammenarbeit mit der Datenschutzaufsicht
§ 33 Meldung an die Datenschutzaufsicht
§ 34 Benachrichtigung der betroffenen Person
§ 35 Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation
Abschnitt 3 Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
§ 36 Benennung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten
§ 37 Rechtsstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
§ 38 Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Kapitel 5 Übermittlung personenbezogener Daten an und in Drittländer oder an internationale Organisationen
§ 39 Allgemeine Grundsätze
§ 40 Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses oder bei geeigneten Garantien
§ 41 Ausnahmen
Kapitel 6 Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
§ 42 Bestellung des Diözesandatenschutzbeauftragten als Leiter der Datenschutzaufsicht
§ 43 Rechtsstellung des Diözesandatenschutzbeauftragten
§ 44 Aufgaben der Datenschutzaufsicht
§ 45 Zuständigkeit der Datenschutzaufsicht bei über- und mehrdiözesanen Trägern
§ 46 Zusammenarbeit mit anderen Datenschutzaufsichten
§ 47 Beanstandungen durch die Datenschutzaufsicht
Kapitel 7 Beschwerde, gerichtlicher Rechtsbehelf, Haftung und Sanktionen
§ 48 Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht
§ 49 Gerichtlicher Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung der Datenschutzaufsicht oder gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter
§ 50 Haftung und Schadenersatz
§ 51 Geldbußen
Kapitel 8 Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
§ 52 Videoüberwachung
§ 53 Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
§ 54 Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken
§ 55 Datenverarbeitung durch die Medien
Kapitel 9 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 56 Ermächtigungen
§ 57 Übergangsbestimmungen
§ 58 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Überprüfung