- Für jeden Bediensteten der (Erz-)Diözese ____________ ist eine Personalakte zu führen.
- 1Personalaktenführende Stelle ist der Inkardinationsordinarius, für Kirchenbeamte die (Erz-)Diözese. 2Diese bestimmen eine verantwortliche Person, welche nach Maßgabe dieser Ordnung entscheidet, welche Vorgänge in die Personalakten aufgenommen oder entfernt werden. 3Die verantwortliche Person kann im Rahmen ihrer Zuständigkeit Untervollmachten erteilen.
- Die (Erz-)Diözese ist Verantwortlicher im Sinne des § 4 Nr. 9 KDG und des § 2 der Kirchlichen Datenschutzgerichtsordnung (KDSGO).