Kirchlicher Datenschutz
Kirchlicher Datenschutz

Mehr Ergebnisse...

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
post
page
Filter by Categories
Nebenrecht
Themen

KIRCHLICHER DATENSCHUTZ <https://kirchlicher-datenschutz.org>

§ 19 PAO

Übermittlungen in staatlichen Strafverfahren

1Für die Übermittlung von Personalaktendaten in einem staatlichen Strafverfahren gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 2Die Vorschriften des Kirchlichen Datenschutzgesetzes sind einzuhalten.

Drucken
Meldeformular
Fehler melden

Dieses Formular dient ausschließlich zur Übermittlung von redaktionellen oder technischen Fehlern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten und keine Kontaktdaten hier an. Es werden auch keine Fragen beantwortet. Nutzen Sie dazu bitte die E-Mail-Adresse im Impressum.