Mehr Ergebnisse...

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
post
page
Filter by Categories
Nebenrecht
Themen

KIRCHLICHER DATENSCHUTZ <https://kirchlicher-datenschutz.org>

Themen

Schadensersatz

SchadensersatzSchadensersatz bezeichnet den Anspruch einer betroffenen Person auf Ausgleich eines Schadens, der durch einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften entstanden ist. Im Datenschutzrecht dient der Schadensersatz dazu, materielle und immaterielle Nachteile auszugleichen, die durch eine rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten verursacht wurden.

Im kirchlichen Datenschutz ist der Schadensersatzanspruch in § 50 KDG geregelt. Die Vorschrift orientiert sich inhaltlich an Art. 82 DSGVO und soll sicherstellen, dass Betroffene bei Datenschutzverstößen einen wirksamen Rechtsbehelf erhalten.

Rechtliche Grundlagen

Nach § 50 KDG hat jede betroffene Person Anspruch auf Schadensersatz, wenn ihr wegen eines Verstoßes gegen das KDG ein Schaden entstanden ist. Voraussetzung ist, dass zwischen dem Datenschutzverstoß und dem eingetretenen Schaden ein ursächlicher Zusammenhang besteht.

Der Anspruch kann sowohl gegenüber dem Verantwortlichen als auch gegenüber einem Auftragsverarbeiter bestehen, sofern dieser gegen datenschutzrechtliche Pflichten verstoßen hat.

Dabei umfasst der Schadensersatz nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch sogenannte immaterielle Schäden. Hierzu können beispielsweise Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts, Rufschädigungen, Diskriminierungen, Kontrollverluste über personenbezogene Daten oder erhebliche psychische Belastungen gehören.

Bedeutung in der Praxis

Schadensersatzansprüche können insbesondere dann entstehen, wenn personenbezogene Daten unbefugt offengelegt, verloren, verändert oder anderweitig rechtswidrig verarbeitet werden.

Mögliche Beispiele sind:

  • Versand personenbezogener Daten an unberechtigte Empfänger
  • Veröffentlichung vertraulicher Informationen
  • unzureichend geschützte IT-Systeme
  • unzulässige Weitergabe von Mitarbeiter- oder Mitgliederdaten
  • Datenschutzverletzungen durch Dienstleister

Betroffene müssen grundsätzlich darlegen, dass ihnen durch den Datenschutzverstoß ein Schaden entstanden ist. Die konkrete Höhe eines Schadensersatzanspruchs richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und wird gegebenenfalls von den zuständigen Gerichten festgestellt.

Drucken

Barrierefreiheit

Meldeformular
Fehler melden

Dieses Formular dient ausschließlich zur Übermittlung von redaktionellen oder technischen Fehlern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten und keine Kontaktdaten hier an. Es werden auch keine Fragen beantwortet. Nutzen Sie dazu bitte die E-Mail-Adresse im Impressum.