Diözesandatenschutzbeauftragte sind die behördlich bestellten Datenschutzbeauftragten einer katholischen Diözese. Sie unterstützen kirchliche Stellen bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften und überwachen die Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG). Ihre Tätigkeit dient dem Schutz personenbezogener Daten und der Förderung eines datenschutzkonformen Umgangs mit Informationen innerhalb kirchlicher Einrichtungen.
Aufgaben und Stellung
Diözesandatenschutzbeauftragte beraten Verantwortliche und Mitarbeitende in Datenschutzfragen und wirken darauf hin, dass die gesetzlichen Vorgaben des KDG eingehalten werden. Sie sind Ansprechpartner für kirchliche Einrichtungen, Mitarbeitende und betroffene Personen und unterstützen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Maßnahmen.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
- Beratung zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen
- Unterstützung bei der Einführung datenschutzkonformer Prozesse
- Überwachung der Einhaltung des KDG
- Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitenden
- Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Unterstützung bei der Bewertung von Datenschutzvorfällen
- Zusammenarbeit mit den kirchlichen Datenschutzaufsichtsbehörden
Bei ihrer Tätigkeit sind Diözesandatenschutzbeauftragte unabhängig und dürfen wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden.
Rechtliche Grundlagen
Die Bestellung von Datenschutzbeauftragten ist in den Vorschriften des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz geregelt. Danach haben viele kirchliche Stellen einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, insbesondere wenn Umfang, Art oder Zweck der Datenverarbeitung dies erfordern.
Diözesandatenschutzbeauftragte unterstützen die jeweiligen Verantwortlichen bei der Erfüllung ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verbleibt jedoch stets bei der jeweiligen kirchlichen Stelle.