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KIRCHLICHER DATENSCHUTZ <https://kirchlicher-datenschutz.org>

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Mitarbeitervertretung

Die Mitarbeitervertretung ist die gewählte Interessenvertretung der Mitarbeitenden in kirchlichen Einrichtungen. Sie nimmt eine vergleichbare Funktion wie ein Betriebsrat in Unternehmen oder ein Personalrat im öffentlichen Dienst wahr. Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeit ist in der katholischen Kirche die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).

Die Mitarbeitervertretung vertritt die beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Dienstgeber. Sie wirkt bei zahlreichen personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten mit und fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der Einrichtung.

Bedeutung im kirchlichen Datenschutz

Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben verarbeitet die Mitarbeitervertretung regelmäßig personenbezogene Daten von Beschäftigten. Dazu gehören beispielsweise Informationen im Zusammenhang mit Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen, Arbeitszeitregelungen, Beschwerden oder sonstigen mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen.

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben muss die Mitarbeitervertretung die Vorgaben des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) beachten. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit vertraulichen Mitarbeiterdaten, personenbezogenen Unterlagen und sensiblen Informationen.

Die Mitglieder der Mitarbeitervertretung unterliegen einer besonderen Verschwiegenheitspflicht. Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden, dürfen grundsätzlich nur für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben verwendet werden.

Rechtliche Grundlagen

Die Tätigkeit der Mitarbeitervertretung richtet sich nach der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) der jeweiligen Diözese. Darüber hinaus gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des KDG.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Mitarbeitervertretung ist zulässig, soweit sie zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Dabei sind die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung und Vertraulichkeit zu beachten.

Je nach Sachverhalt können auch besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, beispielsweise Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit Eingliederungsmaßnahmen oder arbeitsrechtlichen Verfahren. In diesen Fällen gelten erhöhte Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit.

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