Kirchlicher Datenschutz
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Nebenrecht
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KIRCHLICHER DATENSCHUTZ <https://kirchlicher-datenschutz.org>

§ 7 SeelsorgePatDSG

Außerkrafttreten und Inkrafttreten

  1. Dieses Gesetz tritt am………………… in Kraft.
  2. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt …………………. außer Kraft.
  3. Dieses Gesetz soll innerhalb von fünf Jahren ab Inkrafttreten überprüft werden.
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