Kirchlicher Datenschutz
Kirchlicher Datenschutz

Mehr Ergebnisse...

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
post
page
Filter by Categories
Nebenrecht
Themen

KIRCHLICHER DATENSCHUTZ <https://kirchlicher-datenschutz.org>

§ 1 SeelsorgePatDSG

Geltungsbereich

  1. Dieses Gesetz gilt für die Verarbeitung von Patientendaten bei der Seelsorge in katholischen Einrichtungen des Gesundheitswesens im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. a) ohne Rücksicht auf deren Rechtsform oder Trägerschaft.
  2. Dieses Gesetz regelt als besondere kirchliche Rechtsvorschrift im Sinne des § 2 Abs. 2 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) den Schutz von Patientendaten im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b) bei der Seelsorge unabhängig von der Form und der Art ihrer Verarbeitung.
  3. Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, finden das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) und die zu seiner Durchführung ergangenen Vorschriften, insbesondere die Durchführungsverordnung zum KDG (KDG-DVO), in ihrer jeweils geltenden Fassung unmittelbar Anwendung.
Drucken
Meldeformular
Fehler melden

Dieses Formular dient ausschließlich zur Übermittlung von redaktionellen oder technischen Fehlern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten und keine Kontaktdaten hier an. Es werden auch keine Fragen beantwortet. Nutzen Sie dazu bitte die E-Mail-Adresse im Impressum.