1Die Archive sind berechtigt, Archivgut sowie die dazugehörigen Findmittel unter Wah rung der schutzwürdigen Belange Betroffener und der Rechte Dritter zu veröffentlichen. 2§ 8 Absatz 3, § 9 und § 10 gelten entsprechend.
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1Die Archive sind berechtigt, Archivgut sowie die dazugehörigen Findmittel unter Wah rung der schutzwürdigen Belange Betroffener und der Rechte Dritter zu veröffentlichen. 2§ 8 Absatz 3, § 9 und § 10 gelten entsprechend.
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