§ 42 Bestellung des Diözesandatenschutzbeauftragten als Leiter der Datenschutzaufsicht
§ 43 Rechtsstellung des Diözesandatenschutzbeauftragten
§ 44 Aufgaben der Datenschutzaufsicht
§ 45 Zuständigkeit der Datenschutzaufsicht bei über- und mehrdiözesanen Trägern
§ 46 Zusammenarbeit mit anderen Datenschutzaufsichten
§ 47 Beanstandungen durch die Datenschutzaufsicht