Kirchlicher Datenschutz
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Nebenrecht
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KIRCHLICHER DATENSCHUTZ <https://kirchlicher-datenschutz.org>

§ 28 KDG-DVO

Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Überprüfung

  1. Diese Durchführungsverordnung tritt zum 01.03.2019 in Kraft.
  2. Zugleich treten … außer Kraft.
  3. Diese Durchführungsverordnung soll innerhalb von fünf Jahren ab Inkrafttreten überprüft werden.
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